{"id":2044,"date":"2018-05-26T14:19:07","date_gmt":"2018-05-26T12:19:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.holz-design-wurm.de\/agb\/"},"modified":"2026-03-11T15:12:06","modified_gmt":"2026-03-11T14:12:06","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.holz-design-wurm.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p>1.Bauleistungen<br \/>\nBei allen Bauleistungen (Bautischlerarbeiten u. Innenausbau) einschlie\u00dflich\u00a0Montage gilt die \u201eVertragsordnung f\u00fcr Bauleistungen\u201c (VOB Teil B) in der bei\u00a0Vertragsabschluss g\u00fcltigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im\u00a0Baugewerbe t\u00e4tigen Vertragspartner erteilt wird.<br \/>\n2. Sonstige Bauleistungen<br \/>\nF\u00fcr alle Leistungen bei den die VOB Teil B nicht einbezogen wird, gelten\u00a0zus\u00e4tzlich die Bestimmungen der Ziffern 2.1 bis 2.5.<br \/>\n2.1 Auftagsannahme<br \/>\nBis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag\u00a0des Auftraggebers vom Angebot des Auftragnehmers ab, so kommt ein\u00a0Vertrag in diesem Falle erst mit der Best\u00e4tigung des Auftragnehmers\u00a0zustande.<br \/>\n2.2 Wird die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung durch h\u00f6here Gewalt,\u00a0rechtm\u00e4\u00dfigen Streik, unverschuldetes Unverm\u00f6gen auf Seiten des\u00a0Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten sowie ung\u00fcnstige\u00a0Witterungsverh\u00e4ltnisse verz\u00f6gert, so verl\u00e4ngert sich die vereinbarte Lieferfrist\u00a0um die Dauer der Verz\u00f6gerung.<br \/>\n2.3 Bei berechtigten M\u00e4ngelr\u00fcgen hat der Auftragnehmer die Wahl, entweder\u00a0die mangelhaften Liefergegenst\u00e4nde nachzubessern oder dem Auftraggeber\u00a0gegen R\u00fccknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern.\u00a0Solange der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen auf Behebung der M\u00e4ngel\u00a0nachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der\u00a0Verg\u00fctung oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht\u00a0ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder\u00a0Ersatzlieferung unm\u00f6glich, schl\u00e4gt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der\u00a0Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder\u00a0R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages verlangen. Satz 1 gilt nicht bei Verbrauchergesch\u00e4ften \u00fcber den Bezug beweglicher Sachen.<br \/>\n2.4 Abschlagszahlung<br \/>\nIst kein individueller Zahlungsplan vereinbart, kann f\u00fcr Teilleistungen in H\u00f6he\u00a0des Wertzuwachses eine Abschlagszahlung verlangt werden. Wesentliche\u00a0M\u00e4ngel berechtigen nur zu einem angemessenem Einbehalt, in der Regel in\u00a0H\u00f6he des zweifachen voraussichtlichen M\u00e4ngelbeseitigungsaufwandes.<br \/>\n2.5 Verg\u00fctung<br \/>\nSind die vertraglichen Leistungen vom Auftragnehmer erbracht und abgeliefert\u00a0bzw. abgenommen, so ist die Verg\u00fctung nach einfacher Rechnungslegung\u00a0sofort f\u00e4llig und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart\u00a0ist.<br \/>\n3. F\u00f6rmliche Abnahme<br \/>\nSofern vertraglich eine f\u00f6rmliche Abnahme vorgesehen ist, tritt die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn der Auftraggeber einmal vergeblich und in\u00a0zumutbarer Weise zur Durchf\u00fchrung der Abnahme aufgefordert wurde.\u00a0Die Abnahmewirkung tritt zw\u00f6lf Werktage nach Zugang der Aufforderung ein.<br \/>\n4. Pauschalierter Schadensersatz<br \/>\nK\u00fcndigt der Auftraggeber vor Bauausf\u00fchrung den Werkvertrag, so ist der\u00a0Auftragnehmer berechtigt, 10 % der Gesamtsumme als Schadenersatz zu\u00a0verlangen. Dem Auftraggeber bleibt ausdr\u00fccklich das Recht vorbehalten,\u00a0einen geringeren Schaden nachzuweisen.<br \/>\n5.1 Technische Hinweise<br \/>\nDer Auftraggeber wird daraufhingewiesen, dass seinerseits Wartungsarbeiten\u00a0durchzuf\u00fchren sind, insbesondere:\u00a0Beschl\u00e4ge und g\u00e4ngige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu\u00a0\u00f6len oder zu fetten\u00a0Abdichtungsfugen sind regelm\u00e4\u00dfig zu kontrollieren\u00a0Au\u00dfenanstriche (z. B. Fenster) sind jeweils nach Lack- oder\u00a0Lasurart und Witterungseinfluss nachzubehandeln\u00a0Diese Arbeiten geh\u00f6ren nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdr\u00fccklich\u00a0anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten k\u00f6nnen die Lebensdauer\u00a0und Funktionst\u00fcchtigkeit der Bauteile beeintr\u00e4chtigen, ohne dass hierdurch\u00a0M\u00e4ngelanspr\u00fcche gegen den Auftragnehmer entstehen.<br \/>\n5.2 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und\u00a0Ausf\u00fchrungen (Farbe und Struktur) insbesondere bei Nachbestellungen,\u00a0bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien\u00a0(Massivh\u00f6lzer, Furniere) liegen und \u00fcblich sind.<br \/>\n6. Zahlung<br \/>\nSchecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung statt\u00a0angenommen.<br \/>\n7. Die Aufrechnung mit anderen als unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.<br \/>\n8. Eigentumsvorbehalt<br \/>\n8.1 Gelieferte Gegenst\u00e4nde bleiben bis zur vollen Bezahlung der Verg\u00fctung\u00a0Eigentum des Auftragnehmers.<br \/>\n8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pf\u00e4ndungen der Eigentumsvorbehaltsgegenst\u00e4nde dem Auftragnehmer unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen und die\u00a0Pfandgl\u00e4ubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber\u00a0ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenst\u00e4nde\u00a0zu ver\u00e4u\u00dfern, zu verschenken, zu verpf\u00e4nden oder zur Sicherheit zu \u00fcbereignen.<br \/>\n8.3 Erfolgt die Lieferung f\u00fcr einen vom Auftraggeber unterhaltenen Gesch\u00e4ftsbetrieb, so d\u00fcrfen die Gegenst\u00e4nde im Rahmen einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen\u00a0Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung weiter ver\u00e4u\u00dfert werden. In diesem Falle werden die\u00a0Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Ver\u00e4u\u00dferung\u00a0bereits jetzt in H\u00f6he des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes dem Auftragnehmer abgetreten. Bei Weiterver\u00e4u\u00dferung der\u00a0Gegenst\u00e4nde auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegen\u00fcber seinem\u00a0Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Anspr\u00fcche aus\u00a0diesem Eigentumsvorbehalt gegen\u00fcber seinem Abnehmer tritt der\u00a0Auftraggeber hiermit an den Auftragnehmer ab.<br \/>\n8.4 Werden Eigentumsvorbehaltsgegenst\u00e4nde als wesentliche Bestandteile\u00a0in das Grundst\u00fcck des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber\u00a0schon jetzt die aus einer Ver\u00e4u\u00dferung des Grundst\u00fcckes oder von\u00a0Grundst\u00fccksrechten entstehenden Forderungen in H\u00f6he des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenst\u00e4nde mit allen Nebenrechten\u00a0an den Auftragnehmer ab.<br \/>\n8.5 Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenst\u00e4nde vom Auftraggeber bzw. im\u00a0Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundst\u00fcck\u00a0eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten\u00a0oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Verg\u00fctung in\u00a0H\u00f6he des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenst\u00e4nde mit allen\u00a0Nebenrechten an den Auftragnehmer ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und\u00a0Vermischung der Vorbehaltsgegenst\u00e4nde mit anderen Gegenst\u00e4nden durch<br \/>\nden Auftraggeber steht dem Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen\u00a0Sache zu, im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenst\u00e4nde\u00a0zum Wert der \u00fcbrigen Gegenst\u00e4nde.<br \/>\n9. An Kostenvoranschl\u00e4gen, Entw\u00fcrfen, Zeichnungen und Berechnungen beh\u00e4lt\u00a0sich der Auftragnehmer sein Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie d\u00fcrfen\u00a0ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielf\u00e4ltigt noch dritten Personen\u00a0zug\u00e4nglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des\u00a0Auftrages unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben.<br \/>\n10. Gerichtsstand<br \/>\nEs gilt deutsches Recht als vereinbart. Sind beide Seiten Kaufleute, so ist das\u00a0Amtsgericht Schwabach bzw. das Landgericht N\u00fcrnberg zust\u00e4ndig.<br \/>\n11. \u00d6ffentliche Vergaben<br \/>\nBei \u00f6ffentlichen Vergaben gelten die AGB nur, insoweit sie keine zul\u00e4ssige\u00a0Abweichung von den Verdingungsunterlagen darstellen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen 1.Bauleistungen Bei allen Bauleistungen (Bautischlerarbeiten u. Innenausbau) einschlie\u00dflich\u00a0Montage gilt die \u201eVertragsordnung f\u00fcr Bauleistungen\u201c (VOB Teil B) in der bei\u00a0Vertragsabschluss g\u00fcltigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im\u00a0Baugewerbe t\u00e4tigen Vertragspartner erteilt wird. 2. 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